Noch vor ein paar Wochen pochte Schäuble auf eine dringende Einführung von Onlinedurchsuchungen. Nun hat er sich damit abgefunden bis zum Frühjahr zu warten bis das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vorliegt.
Einen Heise-Artikel gibts hier
Mein Kommentar:
Da die Vorratsdatenspeicherung durchgesetzt wurde gehe ich davon aus, dass es in Deutschland auch Onlinedurchsuchungen geben wird. Aber ich frage mich ernsthaft ob man dafür das Grundgesetz ändern müsste. Denn dort heisst es “die Wohnung sei unverletzlich“.
Richtig bedenklich wird es, wenn wir Mitte Sommer Äußerungen wie “Onlinedurchsuchungen durch private Rechteinhaber” zu hören bekommen werden. Aber ob diese dann noch notwendig wären? Schließlich haben die privaten Rechteinhaberja schon Zugriff auf die Vorratsdaten.
ZufallsLinks:
Ulmo Blades
















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