Betreiben eines Tor Servers Beihilfe zu einer Straftat?
Published November 15th, 2007 in Tor Tags: Beweis, Gericht, ip adresse, Straftat, Tor.Ein Bericht von Kai Raven machte mich auf das Thema aufmerksam. Einem deutscher Betreiber eines Tor Servers wurde ein Strafbefehl vom örtlichen Amtsgericht zugestellt. Zitat blog.kairaven.de:
“Eine Richterin hatte mich für schuldig befunden, einen Gutschein über 51 EUR unter Angabe fremder Adressdaten bei amazon.de bestellt und mir diesen an eine eigens dafür bei Web.de eingerichtete Emaillenadresse geschickt lassen zu haben”
Später heisst es:
“…fiel auf einmal der Begriff der “Beihilfe”. Ich merkte an, dass (Computer-)Betrug doch ein Vorsatzdelikt sei – man könne niemanden fahrlässig betrügen. Daraufhin sagte die Richterin, dass man prüfen müsse, ob ich meinen Tor-Knoten nicht vielleicht gerade deshalb betreibe, um aktive Beihilfe zu solchen Betrugsdelikten zu leisten.”
Das ganze endete mit einer Einstellung des Verfahrens. Immer wieder zeigt sich, wie wenig Ahnung deutsche Gerichte von den technischen Gegebenheiten im Internet haben. Der Hackerparagraph wäre hier ein gutes Beispiel.
Tor ist ein großes Netzwerk voller Proxy-Server, die Verbindungen anonymisieren, indem sie hintereinander geschaltet werden. Das Problem ist, dass niemandem nachgewiesen werden kann, dass er einen Tor-Server nur für gute Zwecke betreibt.
Mal ehrlich, warum sollte jemand einen Tor-Exit-Node betreiben um anderen Leuten Straftaten zu erleichtern und alle paar Wochen Anzeigen ernten. Aber das wissen die Gerichte nicht.
Warum agieren die Gerichte so, wie auf Kai Raven’s Beitrag geschildert??
Möglichkeit 1:
Sie wissen was Tor ist, wissen aber auch, dass sie die wahren Täter nicht erwischen können. Somit werden alle Betreiber von Exit-Nodes eingeschüchtert. Somit wird irgendwann die Zahl der Exit-Nodes erheblich schrumpfen. Frei nach dem Motto “Du warst das, gibs doch zu”
Möglichkeit 2:
Sie haben von den technischen Gegebenheiten keine Ahnung und denken wirklich, dass der Exit-Node Betreiber der Täter bzw. Mittäter ist.
Was sollen die Gerichte bzw. die Polizei denn machen? “Da hat gerade jemand einen Betrug eingefädelt. Schaden 10.000 €. Aber leider eine IP eines Tor-Exit-Nodes. Wir stellen die Ermittlungen ein”
Das geht natürlich nicht. Das wäre ein Erfolg derer, die wirklich Schindluder mit Tor treiben. Man muss sich irgendwo in der Mitte treffen.
Ich muss sagen, das ist alles sehr sehr schwammig. Jemand installiert remote einen Proxy-server auf meinem Rechner, surft über diesen und begeht eine Straftat. Meine IP wird angezeigt. Zählt das jetzt schon als unanfechtbarer Beweis vor Gericht?
Zählt die IP-Adresse immer als unanfechtbarer Beweis, auch wenn völlig klar ist, dass Eigentümer der IP nicht der Täter sein kann?
Ich denke es ist nur eine Frage der Zeit bis es so richtig knallt. !!!
















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