Heute hatte ich die Gelegenheit ein bisschen über die geplante Onlinedurchsuchung zu diskutieren und Pro’s und Contra’s rauszufinden. Folgendes ist dabei rausgekommen:

Pro Onlinedurchsuchung:

-frühzentige Erkenntnisse über Terroristische Aktivitäten

-GG Artikel 13, Absatz 4, “Abwehr dringender Gefahren”

-GG Artikel 10.2 Schutz der freih. demokratischen Grundordnung

Kontra Onlinedurchsuchung:

-GG Artikel 13 “Unverletzlichkeit der Wohnung”

-GG Artikel 10 “Post und Fernmeldegeheimnis”

-GG Artikel 2 “Persönliche Freiheitsrechte”

Ich persönlich finde “Schutz der freiheit. demokratischen Grundordnung” etwas schwammig. Die “Grundordnung” würde auch nach einem Terroranschlag noch existieren. Der Punkt frühzeitige Erkenntnisse über terroristische Gefahren ist sicher nicht zu verachten.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist genauso wie die Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte das Totschlagargument der Gegner.

Ein paar Links zum Thema:

Terrorbedrohung für die Onlinedurchsuchung

Angekündigte Onlinedurchsuchung

Vorher Beweise hochladen

Der Begriff “Onlinedurchsuchung” stinkt zu Himmel 

Onlinedurchsuchung max 0,01% betroffen 

Onlinedurchsuchung: Handlungsunfähige Politik 


1 Response to “Pro und Contra Bundestrojaner (Onlinedurchsuchungen)”

  1. 1 -.-

    .,.

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