Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass das Bundesjustizministerium das Verhalten der Besucher des Internetportals nicht speichern darf. Das Urteil sorgt für viele Diskussionen bei Webmaster, da ja auch anderen Betreibern von Internetseiten verboten werden könne Daten wie IP-Logs, Referrer oder einzelne Seitenaufrufe zu speichern.

Das Amtsgericht Berlin Mitte entschied am 27.03.07, dass das Bundesjustizministerium nicht berechtigt ist “…Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals ‘www.bmj.bund.de’ übertragen wurden, über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern”.

Damit kann natürlich nur die IP-Adresse gemeint sein.

Patrick Breyer von Daten-speicherung.de sagte dazu:

“Selbst der Deutsche Bundestag protokolliert gegenwärtig das Verhalten der Nutzer seines Internetportals auf Vorrat – unter Verstoß gegen seine eigenen Gesetze. Ich fordere alle öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder auf, die rechtswidrige Vorratsspeicherung spätestens bis zum Jahresende abzustellen. Andernfalls müssen weitere Gerichtsverfahren eingeleitet werden.”

Weiter sagte er:

“…dass das Bundesjustizministerium nicht in der Lage ist, die rechtlichen Vorgaben zum Schutz unserer Privatsphäre einzuhalten. Mit der aktuell geplanten Zwangsprotokollierung jeglicher Telekommunikation in Deutschland (Vorratsdatenspeicherung) wird sich dies verheerend auswirken. Ich beobachte mit Sorge, dass auf Seiten des Staates zunehmend eine Nützlichkeitslogik an die Stelle der strikten Beachtung und Respektierung von Gesetz und Verfassung tritt. Das Bundesverfassungsgericht musste in den letzten Jahren immer öfter verfassungswidrige Gesetze der Politik aufheben. Wie kann die Politik vom Bürger glaubwürdig die strenge Einhaltung der Gesetze verlangen (’Null Toleranz’), wenn sie selbst immer häufiger die Gesetze bricht?”

Kommentar:

Ich find es äußerst peinlich, dass sich der Gesetzgeber nicht an die eigenen Gesetze hält. Vieleicht könnte dies ein Anstoß sein die geplante Vorratsdatenspeicherung noch einmal zu verschieben.

Ich erinnere mich dunkel an ein Urteil gegen die Telekom, die nicht berechtigt sei Verbindungsdaten, die über Abrechnungszwecke hinaus gehen zu speichern. “Ihre IP-Adresse wird gespeichert um Missbrauch vorzubeugen”.

Nehmen wir an man begeht eine Straftat im Internet, der Provider händigt die IP aus. Es kommt raus, dass der Provider die IP länger als benötigt gespeichert hat. Kann der Straftäter nun im Gegenzug den Provider verklagen?

Und überhaupt, warum soll es verboten sein eine IP-Adressen zu speichern? Wenn der Provider die Daten sowieso nicht rausgeben soll kommt ja nie raus, wer hinter der IP-Adresse sitzt. Das wäre ja z.Z. eine Nullnummer.

Wenn man auf einer Internetseite Daten wie “Name, Adresse, Telefonnummer” eingibt, dann ist die IP-Adresse sowieso egal. Ist es jetzt allen Webmastern verboten zu speichern, wann welche IP wieviele Daten abgerufen hat, welche Seiten Sie besucht hat,von welcher Seite sie kam und zu welcher Seite sie ging, sowie Zeitraum des Aufenthalts auf der Webseite? Dies sind alles Dinge, die teils automatisch auf dem Server gespeichert werden.

98% der Webmaster haben auf diese Daten überhaupt keinen Zugriff, da der Webhosting-Provider voreingestellt diese Daten speichert um

1. wichtige Statistiken bereitzustellen

2. Missbrauch vorzubeugen

Dieses Urteil bringt ungefähr soviel Klarheit wie die Einführung des Hackerparagraphs. Sind Cookies jetzt auch verboten? “Daten im Zusammenhang der Nutzung” . Darunter fallen auch eindeutig Cookies.

Weitere Links:

Gulli
Daten-speicherung


1 Response to “Urteil gegen Bundesjustizministerium: Datenspeicherung unzulässig.”

  1. 1 Werner

    “Ich find es äußerst peinlich, dass sich der Gesetzgeber nicht an die eigenen Gesetze hält.” - Wäre ja nicht das erste mal, dass der Staat sowetwas macht.

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