Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat im Auftrag von Microsoft die WGA-Prüfung getestet und als unbedenklich eingestuft. Gutachten waren die TÜV Informationstechnik GmbH und die 2B Secure GmbH. Somit verlieh das ULD das Gütesiegel “Vom Datenschutz empfohlen”.

Es wurde die Version 1.7 der WGA-Prüfung unter Windows XP und dem Internetexplorer 6 getestet. Zeitraum der Untersuchung war Dezember 2006 bis August 2007.Die Gutachter erklären “Im Ergebnis tragen die Datenbanken und die zugrunde liegende Implementierung den Anforderungen an den Datenschutz Rechnung. Die Prüfung wurde auf der Grundlage von Dokumenten, Befragungen, Erklärungen und technischen Tests durchgeführt.”Die Gutachter stellen zudem fest, dass das WGA lediglich eine Strategie zur Bekämpfung der Softwarepiraterie ist und keinen Nutzen für den Kunden hat. Es wird klargestellt, dass eine IP zwar 7 Tage gespeichert wird, sie jedoch lediglich dazu dient gebiete wie Städte einzugrenzen, in denen Produktpiraterie weit verbreitet ist. Es können keine Rückschlüsse auf Personen gezogen werden.

Hier das Zitat aus dem Gutachten:

” Normalerweise dient die IP-Adresse zur Kommunikation mit dem Microsoft-Service. Die Aufbewahrungsdauer für diese Verwendung der Ip-Adresse beträgt 7 Tage. Im Rahmen der Gültigkeitsprüfung wird die IP-Adresse auch verwendet, um die Region ausfindig zu machen, in der sich das System befindet, damit auch die Regionen, in denen Nicht-OriginalSoftwareKopien häufiger verwendet werden. Personen lassen sich nicht identifizieren, sondern maximal nur die jeweilige Stadt.

Kommentar:

Besonders der letzte Satz sollte selbst die misstrauischsten Personen beruhigen. Ich persönlich kenne viele, die glaubten, dass Microsoft auf diesem Wege versuchte IP-Adressen von Raubkopierern zu sammeln und anhand jener die Personen ausfindig zu machen. Ich finde es gut, dass Microsoft sich nicht auf das selbe Niveau wie so manche Handlanger der Musikindustrie begibt und versucht 100.000 Anzeigen gegen Unbekannt an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Links:

Gutachten
Golem
Winfuture


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