Laut dem BKA-Präsidenten Jörg Ziercke soll eine Durchsuchung des Rechners per Wanze von statten gehen. Es soll somit zunächst ein physikalischer Zugriff stattfinden, sodass die Software per Wanze direkt auf den Rechner des Überwachten aufgespielt wird.
Dem BKA-Präsidenten zufolge soll es nur in Ausnahmefällen zu einer Onlinedurchsuchung kommen, da die Erfolgsaussichten sehr gering wären. Auch sollen keine Versuche unternommen werden Antivirenfirmen zu bestechen bzw. zu manipulieren.

 

My Comment:
Der physikalische Zugriff müsste dann ja auch so stattfinden, dass der Beobachtete es nicht bemerkt. Wäre das überhaupt zulässig?
Vor Gericht wäre das bestimmt nicht zulässig, aber wie wäre es denn bspw. so:
“Es geht bei dem Trojaner nicht darum Verbrecher vor Gerichte zu zerren, sondern um andere Dinge wie z.B. die innere Sicherheit. Niemals könne man dem BKA nachweisen eine Wanze angebracht zu haben. Somit wäre es kein zulässiges Beweismittel sondern nur ein Informationensammeln für eventuelle Zugriffe. Woher diese “Informationen” dann kamen wäre egal.” Nur eine These :)

 

Ich erinnere mich an ein Rootkit, dass tatsächlich physikalisch am PC angebracht war und bei jedem Start des Computers geladen wurde. Ich glaube es wurde aus dem RAM oder einer PCI-Karte geladen. Denkbar wäre dieses Szenario also durchaus. Vieleicht ist es aber auch nur ein Versuch die Leute in die Irre zu führen, damit es irgendwann so viele “Thesen” über die Technik und Machbarkeit eines solchen Trojaners gibt, dass von dem eigentlichen “Bundestrojaner” gar nicht mehr gesprochen wird.


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